Anträge auf Unterstützung bei Kinderwunsch wieder möglich

Zur aktuellen Entwicklung bei der Förderung von Kinderwunschbehandlungen erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Steffi Pulz-Debler

„Es ist eine gute Nachricht: Die Förderung von Kinderwunschbehandlungen für Ehepaare und nichteheliche Lebensgemeinschaften ist wieder möglich. Nachdem der Bundestag den Haushalt 2025 endlich beschlossen hat, wird der Bund die vom Land für diesen Zweck bereitgestellten Fördermittel wieder in gleicher Höhe bezuschussen. Zusammen stehen in diesem Jahr 333 400 Euro für die Förderung von Kinderwunschbehandlungen in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.

Die Förderung gibt es für heterosexuelle verheiratete und unverheiratete Paare in fester Lebensgemeinschaft. Den Antrag auf Förderung können Paare beim Landesamt für Gesundheit und Soziales in Rostock stellen. Eine Behandlung kann in Rostock, aber auch in Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Brandenburg und Berlin erfolgen und gefördert werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Kinder bereichern unsere Gesellschaft. Kinder sind unsere Zukunft. Wir wollen Paare dabei unterstützen, ihren Kinderwunsch erfüllen zu können.“