Bessere Unterbringung und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Neufassung des Einrichtungenqualitätsgesetzes M-V erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Steffi Pulz-Debler:
„Mit der Novelle, die wir heute in das parlamentarische Beratungsverfahren überwiesen haben, setzen wir einen weiteren wichtigen Punkt unserer Koalitionsvereinbarung um. Ziel ist eine bessere Unterbringung und Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf. Das Einrichtungenqualitätsgesetz (EQG M-V) stammt aus dem Jahr 2010. Es regelt unter anderem, welche Voraussetzungen zum Betrieb einer vollstationären oder Kurzzeitpflegeeinrichtung sowie eines stationären Hospizes vorliegen müssen. Das Gesetz hat sich bewährt, ist aber trotz mehrerer Anpassungen nicht mehr zeitgemäß.
Der Gesetzentwurf wurde intensiv beraten und erfasst nun auch Tageshospize, Pflegewohngemeinschaften sowie weitere alternative Wohnformen. Die Prüftätigkeit und Zuständigkeiten werden neu sortiert, Doppelprüfungen und -zuständigkeiten werden vermieden, Behörden und die Einrichtungen entlastet. Die Konzepte der Einrichtungen spielen künftig eine größere Rolle, bauliche und personelle Standards können so flexibler angewendet werden. Es kommt nicht mehr darauf an, ob ein halber Meter an der Wohnfläche fehlt. Entscheidend sind eine menschwürdige, vernünftige und zeitgemäße Unterbringung und Betreuung. Zudem werden die Mitwirkungsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner gestärkt.
Neu sind der Anspruch auf Erstberatung des Anbieters durch die zuständige Behörde vor Inbetriebnahme einer Wohnform und ein mindestens alle zwei Jahre stattfindendes Beratungsgespräch für Wohnformen mit einem breit gefächerten Leistungsspektrum. Nicht zuletzt streichen wir die Regelungen zur Kappungsgrenze im Landespflegegesetz und stellen uns damit den gestiegenen Baukosten. Insgesamt erwarten wir von den Neuerungen im Gesetz weniger bürokratischen Aufwand, vor allem aber bessere Bedingungen für Menschen mit Pflegebedarf.“
