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Bundesteilhabegesetz im Interesse einer besseren Inklusion umsetzen und weiterentwickeln

Zum Sonderbericht des Landesrechnungshofes zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in M-V erklärt die behindertenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Steffi Pulz-Debler: 

 

„Dass im Dezember 2016 beschlossene Bundesteilhabegesetz hat, völlig im Sinne der Betroffenen und der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, einen Paradigmenwechsel von der Fürsorge zur Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung vollzogen. Leider hat der Bund insbesondere die finanziellen Folgen der Umsetzung des Gesetzes durch Länder und Kommunen nicht ausreichend beachtet. Lagen die Kosten in M-V im Jahr 2020 noch bei ca. 330 Mio. Euro, rechnen wir in diesem Jahr mit 736 Mio. und im nächsten Jahr mit 809 Mio. Euro. Im Jahr 2030 könnte die Milliarden-Schwelle erreicht oder gar überschritten werden.

 

Der Sonderbericht des Landesrechnungshofes liefert eine erste Analyse, die durch die nächste Landesregierung und den nächsten Landtag vertieft werden muss. Bedauerlich ist, dass der Datenpool für Hilfsmaßnahmen bis heute nicht zustande gekommen ist. Leistungen müssen im Land vergleichbar sein, auch um Leistungen landesweit anbieten zu können. Hier ist mehr Transparenz von allen Beteiligten gefordert. Auch die Bedarfsermittlung ist zu hinterfragen. Nicht zuletzt ein Blick in andere Bundesländer kann bei beiden Punkten hilfreich sein.

 

Fest steht, das Bundesteilhabegesetz muss im Interesse einer besseren Inklusion weiterentwickelt werden und der Bund muss sich stärker an den Kosten beteiligen. Bundeskanzler Merz hat sich im Koalitionsvertrag zu beidem selbst verpflichtet. Wir sind auf die Umsetzung gespannt. Der Inklusionsmarathon muss weitergehen. Stillstand ist Rückschritt und der ist inakzeptabel.“

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