Mecklenburg-Vorpommern fördert weiter Kinderwunschbehandlung
Zum Antrag der Fraktionen Die Linke und SPD „Kinderwunschbehandlung weiter fördern“ erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Steffi Pulz-Debler:
„Kinder bereichern unsere Gesellschaft. Kinder sind unsere Zukunft. Nicht jeder Kinderwunsch lässt sich jedoch erfüllen, was verschiedene Ursachen hat. Für medizinisch indizierte Fälle gibt es die Möglichkeit verschiedener Formen der Kinderwunschhandlung. Seit 2004 sind die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für eine solche Behandlung in bis zu drei Fällen zu 50 Prozent zu erstatten. Einige Krankenkassen gehen erfreulicherweise darüber hinaus. Trotzdem müssen die Paare erhebliche Kosten tragen. Seit 2013 haben sich der Bund und einige Bundesländer, darunter Mecklenburg-Vorpommern, darauf verständigt, 25 Prozent des verbleibenden Eigenanteils der Paare zu übernehmen. Mecklenburg-Vorpommern hat darüber hinaus im Jahr 2017 die Förderung auf unverheiratete Paare erweitert und auch eine Behandlung in Kinderwunschzentren außerhalb unseres Landes ermöglicht.
Der Bund wollte sich aus der gemeinsamen Förderung zurückziehen, was zum Glück gestoppt wurde. Mecklenburg-Vorpommern bekennt sich mit unserem Antrag zur Förderung der Kinderwunschbehandlung und wird diese gemeinsam mit dem Bund weiter ausbauen. Ziel muss es sein, die Benachteiligung in der Förderung für unverheiratete Paare zu beenden und den Kreis der zu Fördernden zu erweitern. In der Bundesrepublik Deutschland ist im Gegensatz zu vielen anderen Ländern in Europa auch die Behandlung von alleinstehenden Frauen und lesbischen Paaren nach wie vor verboten.
Meine Fraktion möchte, dass sich Menschen frei von Existenzangst und Diskriminierung entfalten können, dass sich Menschen frei für Kinder entscheiden können. Wir wollen den Rahmen für eine Kinderwunschbehandlung erweitern.“
