Das Kirchenasyl bleibt unangetastet

Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Kirchen als Schutzräume respektieren – Kirchenasyl als christlich-humanitäre Tradition achten“ erklärt die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Steffi Pulz-Debler:

„Das Kirchenasyl wird in Mecklenburg-Vorpommern geachtet und der Schutzraum Kirche respektiert. Es bleibt als eine feste Institution mit jahrhunderterlanger Tradition unangetastet. Sowohl die Koalitionsfraktionen als auch die Landesregierung zweifelten zu keinem Zeitpunkt an diesen Grundsätzen. Daher können wir den grundsätzlichen Feststellungen zur Bedeutung des Kirchenasyls im Antrag nur beipflichten.

Der sehr komplexe Fall in der Schweriner Petrusgemeinde im Dezember vergangenen Jahres ist alles andere als geeignet, um den Landesbehörden einen geplanten Bruch des Kirchenasyls vorzuwerfen. Das ist den Grünen sehr wohl bekannt und bewusst. Sollten sie wider besseres Wissen weiterhin das Gegenteil behaupten, ist das unredlich. Die alleinige Verantwortung für den gesamten Vorgang liegt bei ihrer grünen Parteikollegin und Integrationsministerin in Schleswig-Holstein. Statt eines Antrages im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern, haben die Grünen offenbar eher Bedarf an einer grundlegenden parteiinternen Debatte zum Thema Kirchenasyl.

Ich bleibe bei meiner deutlichen Kritik an der inhumanen Abschiebepraxis in Deutschland. Die Ursache für die Eskalation des besagten Einsatzes in Schwerin liegt jedoch in der Übermittlung von Fehlinformationen von der Kieler Ausländerbehörde an die hiesige Polizei. Diese mangelhafte Kommunikation führte dazu, dass eine ganze Familie, deren Mitgliedern als afghanische Ortskräfte eigentlich ein besonderer Schutzstatus zusteht, in eine psychische Ausnahmesituation versetzt wurde. Darin liegt die eigentliche Dramatik des gesamten Vorgangs. Ich hoffe inständig, dass sich solche Szenen nicht wiederholen und auch die grüne Integrationsministerin ihre Auffassung unter diesem Gesichtspunkt neu überdenkt, statt diesen weiterhin zu rechtfertigen.“

Universitäten und Hochschulen stehen dabei vor verschiedenen Herausforderungen. So entstehen etwa zusätzliche Kosten durch das zeitweise Nebeneinander von Zugangskosten und Publikationskosten. Deshalb wird das Land die Universitäten und Hochschulen sowie deren Bibliotheken beim Wandel des Publikationssystems hin zu Open Access als Standard unterstützen und sich auf Bundesebene für die Verbesserung der Rahmenbedingungen einsetzen. Zudem wird eine Open-Access-Strategie für wissenschaftliches Publizieren entwickelt, damit alle Beteiligten über einen praktischen Handlungsrahmen verfügen.“